Allgemeine Geschäftsbedingungen

Plakat: Kulturstädte in Europa

AGB von haydenfeedback im PDF-Format (ca. 41 kB).

1 Vereinbarung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen haydenfeedback Beziehungsmanagement & Kundenpflege mit Sitz in Berlin, nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt und ihren Auftraggebern (AG) über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und ähnlichen Dienstleistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2 Leistungsumfang

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifiziertes Personal des AN im Rahmen des vereinbarten Zeitraums durchgeführt wird. Die Auswahl der dienstleistenden Mitarbeiter/innen bleibt dem AN vorbehalten. Die AN darf sich auch freier Mitarbeiter/innen bedienen.

3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Die AN wird nur auf Basis eines von ihr schriftlich bestätigten Auftrages oder eines abgeschlossenen Vertrages tätig. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise oder der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

4 Verschwiegenheitspflicht

Die AN ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des AG vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und auf Wunsch von ihren freien und festen Mitarbeiter/innen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der AG verpflichtet sich, die Tätigkeiten des AN zu unterstützen. Insbesondere schafft der AG unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., daß der AG
    1. Arbeitsräume für Mitarbeiter/innen des AN einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt.
    2. eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeiter/innen das AN während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.
    3. den Mitarbeiter/innen des AN jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
  2. Der AG steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom AN gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Programme, Berechnungen, Gutachten und sonstige Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Urheber- und sonstige Schutzrechte verbleiben beim AN.

6 Haftung und Schadensersatz

Schadensersatzansprüche gegen den AN oder Erfüllungsgehilfen des AN, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch € 25.000,--. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

7 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem AN die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung ihrer Verpflichtung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die AN mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

8 Annahmeverzug

Kommt der AG mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterläßt bzw. verzögert der AG eine ihm nach Nr. 5 Absatz I oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so kann die AN für infolgedessen nicht geleistete Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Unberührt bleiben die Ansprüche des AN auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

9 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des AG dies erfordern. In diesem Fall regelt sich die Vergütung des AN wie folgt:

Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des AN ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als die AN dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder vorsätzlich zu erzielen unterlassen hat.

10 Treuepflichten

AG und AN verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiter/innen oder ehemaligen Mitarbeiter/innen, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

11 Honorare, Nebenkosten, Fälligkeit

  1. Das Entgelt für die Dienste des AN bzw. ihrer Mitarbeiter/innen ist nach den von dem AN und ihren Mitarbeiter/innen für die Tätigkeit aufgewendeten Zeit, einschließlich Reisezeiten, zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts abweichendes bestimmt wird.
  2. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnissen des AN, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Die Sätze des Honorarverzeichnisses können von dem AN unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse geändert werden. Das Entgelt für die Leistungen, die die AN nach einer Änderung des Honorarverzeichnisses einbringt, richtet sich nach den neuen Honorarsätzen. Die neuen Honorarsätze gelten für alle Leistungen, die die AN, die nach Ablauf von 6 Wochen nach der Bekanntgabe des neuen Honorarverzeichnisses an den AG erbracht werden. Eine Anpassung von Preisen ist frühestens 4 Monate nach Vertragsabschluß und nur dann, wenn kein Festpreis vereinbart wurde, möglich.
  4. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beiträge (z.B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

12 Rechnungsstellung, Sicherungswerte

Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug des AG ist die AN berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen, die 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen. Dies gilt ungeachtet der Geltendmachung weiteren Schadens. Die AN hat an vom AG übergebenen Unterlagen, die bei der Durchführung des Auftrages entstehen, ein Zurückbehaltungsrecht. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des AG mit Forderungen vom AN ist zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

13 Gerichtstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Berlin. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

14 Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl fort. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihnen in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommen.

15 Schriftformklausel

Ergänzungen und/oder Änderungen auch dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

 

Berlin, im August 2004

haydenfeedback
Beziehungsmanagement & Kundenpflege